Gebühren

Die Gebührenabrechnung
erfolgt nach:

- RVG

- Stunden- und Tagessätzen

- Pauschalgebühren

- Beraterverträgen

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 Mandanten

Zu den ständigen Mandanten
der Rechtsanwaltskanzlei
Riekert & Schmidtke
gehören unter anderem:

Industrieunternehmen

IT-Unternehmen /
Programmierer

Werbeagenturen /
Webdesigner

Künstler / Produzenten /
Verlage

Veranstalter / Hotels /
Gaststätten


Bauunternehmen /
Handwerksbetriebe

Architekten / Ingenieure

Hausverwaltungen /
Immobilienmakler

Steuerberater / Unternehmensberater

Bildungsunternehmen

Ärzte / Apotheken /
Pflegedienste

Verbände und Vereine

u. v. m.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Mandanten und Geschäftspartner,

wir freuen uns, Sie in unserer modern ausgestatteten
Kanzlei im Zentrum von Dresden, gegenüber dem Zwinger
und in unmittelbarer Nähe des Postplatzes, begrüßen zu dürfen.

Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über unsere
Schwerpunkte, aktuelle Urteile und Rechtsentwicklungen.

Die RS-INFO zu dem Rechtsgebiet Ihres Interesses steht Ihnen
als erste Orientierung zum Download zur Verfügung.

Schwerpunkt
Gewerblicher Rechtsschutz
Urheberrecht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

RS-INFO Markenrecht

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RS-INFO Urheberrecht

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RS-INFO Arbeitsrecht

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Strafrecht

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Familienrecht
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RS-INFO Erbrecht

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RS-INFO AKTUELL
V-2010 

Altersdiskriminierung nach dem AGG bei Sozialplanabfindung?

Das Bundesarbeitsgericht hatte zu entscheiden, ob eine Regelung in einem Sozialplan, nach der sich die Abfindung älterer Arbeitnehmer reduziert, auch wenn der Rentenbeginn nicht unmittelbar nach Auslaufen des ALG I – Anspruchs einsetzt, gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verstößt.
Im Betrieb des Arbeitgebers bestand ein Sozialplan, der für den betriebsbedingten Entlassungsfall Abfindungen vorsieht, die sich zunächst am Lebensalter, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Gehaltshöhe orientieren, sich aber bei über 60- jährigen Arbeitnehmern für jeden Monat ab dem 60. Geburtstag um 1/60 reduzieren.
Ein hiervon betroffener Arbeitnehmer klagte vor den Arbeitsgerichten, da er in dieser Regelung eine Alterdiskriminierung nach dem AGG sah.
Nach Ansicht des BAG war die Klage unbegründet.
Eine unzulässige Altersdiskriminierung liege nicht vor, da die streitgegenständliche Regelung nach § 10 Nr. 6 AGG gerechtfertigt sei.
Zwar knüpfe die Regelung unmittelbar an das Alter der Arbeitnehmer und damit an ein verbotenes Merkmal im Sinne des § 1 AGG an. Allerdings sei es gestattet, Beschäftigte von den Leistungen des Sozialplans (teilweise) auszunehmen, die wirtschaftlich abgesichert sind, weil sie ggfs. nach dem Bezug von ALG I rentenberechtigt sind.
Dies gelte auch dann, wenn zwischen Auslaufen des ALG I und dem Rentenbeginn noch ein gewisser Zeitraum verbleibt, wenn die verbleibende Abfindung so bemessen ist, dass sie dem für diesen Zeitraum hypothetisch anfallenden Arbeitsentgelt entspricht.
(Urteil des BAG vom 23.03.2010, Az. 1 AZR 832/08)


Fotos zur Fahreridentifizierung sind bei einem Anfangsverdacht verfassungsgemäß

Der betroffene Fahrer wurde rechtskräftig wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt.
Der Verkehrsverstoß war mittels einer geeichten Messeinrichtung festgestellt worden.
Auf den Beweisbildern war zweifelsfrei der verurteilte Fahrer zu erkennen. Der die Messung durchführende Polizeibeamte hatte als Zeuge bekundet, dass das Messgerät bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 80 km/h auf einen Grenzwert von 92 km/h eingestellt gewesen sei. Deswegen seien auch nur Fahrzeuge, die diesen Wert erreichten oder überschritten, erfasst und fotografiert worden.
Gegen die rechtskräftige Verurteilung erhob der verurteilte Fahrer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Dieses nahm die Sache jedoch nicht zur Entscheidung an.
In seinem Beschluss verweist das Gericht darauf, dass bei einer Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen identifizierbar sind, zwar ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt.
Dieses Recht könne jedoch durch die gesetzlichen Regelungen in der Strafprozessordnung und im Ordnungswidrigkeitengesetz eingeschränkt werden. Ein Verstoß gegen das Willkürverbot läge ebenfalls nicht vor, da gegen den Fahrer aufgrund der durch das Messgerät festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung ein Anfangsverdacht vorgelegen habe.
(Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2010, Az. 2 BvR 759/10)


Skript zum neuen UWG

Unsere Mandanten erhalten auf Anforderung gerne unser aktuelles Skript zu den umfangreichen Änderungen, die durch das neue UWG seit Beginn des Jahres 2009 auf sämtliche Unternehmen aller Branchen zugekommen sind. Das Skript "Aktuelles Wettbewerbsrecht" liegt als .pdf-Datei vor und wird Ihnen auf Anfrage unter kanzlei@t-online.de per E-mail (kostenlos) übermittelt.

 

 








Impressum / Hinweise
Die website rs-kanzlei.de ist ein Dienstleistungsangebot der Rechtsanwaltskanzlei Riekert & Schmidtke, Theaterstraße 6, 01067 Dresden.
Inhaber: Rechtsanwalt Dr. Stephan Riekert, Dresden, und Rechtsanwalt Achim Schmidtke, Dresden. FA Dresden USt.ID 177747383.
Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde den Inhabern in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Zuständige Rechtsanwaltskammer
ist die Rechtsanwaltskammer Sachsen.
Bundesrechtsanwaltsordnung, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und weitere berufsrechtliche Vorschriften unter www.brak.de.
Persönliche Daten von Auftraggebern werden ausschließlich im Rahmen des für die Mandatsbearbeitung unbedingt Erforderlichen gespeichert
und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.

Weitere Informationen gem. DL-InfoV werden in den Kanzleiräumen vorgehalten.
© 2010 Riekert & Schmidtke



Riekert & Schmidtke
Rechtsanwaltskanzlei

Theaterstraße 6
01067 Dresden


Tel.: 0351 / 4715344
Fax.: 0351 / 4715345
kanzlei@t-online.de


Dr. Stephan Riekert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Gewerblichen
Rechtsschutz




Achim Schmidtke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht




Jacqueline Schrader
Rechtsanwältin



Anna Lena Klein
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht




Claudia Kühnelt
Rechtsanwalts-
fachangestellte



Bettina Henschel
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Doreen Jäckel
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Franziska Mittmann
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