Rechtsanwalt Dr. Stephan Riekert
Dr. Stephan Riekert, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Riekert wurde 1967 in Reutlingen geboren. Er studierte an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen und absolvierte Stationen seines Referendariats u. a. in Tübingen, Dresden sowie Mexico D. F. Im Jahre 1996 gründete er zusammen mit Rechtsanwalt Schmidtke die Rechtsanwaltskanzlei Riekert & Schmidtke in Dresden.

Zusätzlich war RA Dr. Riekert am Lehrstuhl für Gewerblichen Rechtsschutz an der Technischen Universität Dresden tätig. Hier promovierte er bei Prof. Dr. Götting im Bereich des Urheberrechts und erhielt für seine Arbeit „Der Schutz des Musikurhebers bei Coverversionen“ im Jahre 2003 die Doktorwürde.

RA Dr. Riekert betreut heute vorwiegend mittelständische Unternehmen und vertritt diese in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes, Wettbewerbs- und Urheberrechts, des Telekommunikationsrechts sowie im Immobilien- und Gesellschaftsrecht.

RA Dr. Riekert ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. (GRUR). Durch den Nachweis theoretischer Kenntnisse, eine sehr umfangreiche anwaltliche Praxis sowie ständige Fortbildung wurden RA Dr. Riekert die Fachanwaltstitel im gewerblichen Rechtsschutz und im IT-Recht verliehen.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Seit 2009 ist RA Dr. Riekert Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er berät die Mandanten vor allem zum nationalen und internationalen Marken- und Designschutz, nimmt Recherchen, Eintragungen und Überwachungen der Schutzrechte vor und vertritt außergerichtlich und gerichtlich im Verletzungsstreit. Weiterhin unterstützt RA Dr. Riekert beim Schutz kreativer Leistungen und urheberrechtlicher Werke und übernimmt die Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Die rechtliche Begleitung und Vorprüfung von Werbe- und Marketingmaßnahmen sowie die Rechtewahrnehmung im Falle von Abmahnungen und Prozessen im Wettbewerbsrecht sind weitere Tätigkeitsschwerpunkte.

Fachanwalt für IT-Recht

RA Dr. Riekert erhielt 2016 den Titel als Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Er übernimmt vor allem die rechtliche Betreuung von Unternehmen des E-Commerce und berät zum Domainrecht, zu Informationspflichten und zum Datenschutz im Onlinebereich. Außerdem unterstützt RA Dr. Riekert bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Nutzungsbedingungen des Software- und Providerrechts.

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