Urheberrechtsverletzung durch Setzen eines Hyperlinks

Ist erwiesen, dass ein Webseitenbetreiber wusste oder hätte wissen müssen, dass der von ihm gesetzte Hyperlink Zugang zu einem unbefugt im Internet veröffentlichten Werk verschafft - weil er beispielsweise von dem Urheberrechtsinhaber darauf hingewiesen wurde -, so stellt die Bereitstellung dieses Links eine "öffentliche Wiedergabe" dar.

(EuGH, Urteil vom 08.09.2016 - Az.: C-160/15)

Kein Mitverschulden eines dunkel gekleideten Fußgängers

Wer als Fußgänger ordnungsgemäß, d. h. entsprechend den Vorgaben des § 25 III StVO, eine Straße überquert, muss sich auch bei schwierigen Sichtbedingungen aufgrund der dunklen Farbe seiner Kleidung kein Mitverschulden wegen selbstgefährdenden Verhaltens anrechnen lassen.

(OLG München, Urteil vom 30.06.2017 - Az.: 10 U 4244/16)

Nur online erhältliche Produkte in Werbeprospekt müssen deutlich gekennzeichnet sein

Das Landgericht Essen urteilte, dass es irreführend ist, wenn in einer Werbeaussendung im Blickfang mit Online-Bestellungen geworben wird, obwohl ein Teil der beworbenen Produkte nur in den stationären Verkaufsstellen des Unternehmens erworben werden kann. Weiter müssen die nur online erwerbbaren Artikel deutlich gekennzeichnet sein. Es ist nicht ausreichend, diese Produkte mit einem @-Zeichen und einer Bestellnummer zu versehen, da dies nicht hinreichend erläutert, dass die im Prospekt beworbenen Produkte nur online zu bestellen sind.  

(LG Essen, Urteil vom 24.02.2017 - Az.: 45 O 79/16, nicht rechtskräftig)     

"Sofortüberweisung" als einzige kostenlose Zahlungsweise nicht zumutbar

Im zugrunde liegenden Fall bot die Reiseplattform der DB Vertrieb GmbH start.de das Bezahlen mit Kreditkarte nur gegen ein Entgelt an. Bei der einzigen kostenlosen Bezahlart "Sofortüberweisung" musste der Kunde seine Kontodaten inklusive PIN und TAN angeben, damit der Kontostand (u.a.) überprüft werden konnte. Der BGH erkärte diese Praxis für unzulässig: die einzige kostenlose Zahlungsart dürfe Verbraucher nicht dazu zwingen, mit einem nicht beteiligten Dritten in vertragliche Beziehungen zu treten und diesem hochsensible Finanzdaten zu übermitteln.

(BGH, Urteil vom 18.07.2017 - Az.: KZR 39/16) 

Keine Haftung für Schaden durch aufgewirbelten Stein

Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied, dass ein auf der Straße liegender Stein, welcher von den Rädern eines LKW aufgewirbelt und auf ein nachfolgendes Fahrzeug geschleudert wird, ein unabwendbares Ereignis darstellen kann. Dies gilt insbesondere, wenn im Baustellenbereich nicht mit dem Vorhandensein loser herumliegender Steine zu rechnen und eine Gefährdung Dritter durch einen hochgeschleuderten Stein nicht voraussehbar ist.

(LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.03.2017 - Az.: 2 S 2191/16) 

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