Werbung eines Fitnessstudios mit Linderung von Rückenleiden

Wirbt ein Fitnessstudio mit der Angabe, durch das dortige Training könne eine deutliche Linderung von Rücksenschmerzen erzielt werden, so handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, die nur dann zulässig ist, wenn entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen dies belegen.

(OLG Jena, Urteil vom 25.01.2017 - Az.: 2 U 413/16)

„Nr. 1 in Europa“ muss durch Umsatzuntersuchungen belegt sein

Die Bewerbung einer Sonnencreme mit „Nr. 1 in europäischen Apotheken“ ist irreführend, wenn die dieser Werbebehauptung zugrunde liegenden Umsatzuntersuchungen nur die Absatzmärkte der Länder Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland, Belgien, Österreich, Schweiz und Portugal umfassten, nicht jedoch andere große europäische Länder wie Großbritannien oder Polen. Zwar können weiterführende Informationen im Sternchenhinweis die Irreführung ausschließen, nicht jedoch wenn blickfangmäßig herausgestellte Werbeangaben wie vorliegend für sich genommen unrichtig oder missverständlich sind.

(LG Freiburg, Urteil vom 02.05.2016 - Az.: 12 O 126/15 KfH)

Kunde eines Kabelnetzes steht bei Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet Sonderkündigungsrecht zu

Zieht der Kunde eines Kabelnetzanbieters in ein Gebiet um, in dem der Anbieter nicht tätig ist, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Dessen Wirksamkeit hängt nicht davon ab, dass zum Umzugszeitpunkt eine Ummeldebescheinigung am alten Wohnsitz vorliegt. Vielmehr kann der Nachweis des Umzugs später durch Vorlage einer Anmeldebestätigung am neuen Wohnsitz geschehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pinneberg hervor.

(AG Pinneberg, Urteil vom 12.01.2017 - Az.: 63 C 88/16)

Verkauf multimedialer Geräte zum Streamen rechtswidrig zugänglicher Filme ist urheberrechtswidrig

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach auf einem Fernsehbildschirm Filme angesehen werden können, die rechtswidrig im Internet zugänglich sind, eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Die vorübergehende Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf diesem Medienabspieler durch Streaming ist nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen.

(EuGH, Urteil vom 26.04.2017 - Az.: C-527/15)

Preismanipulation durch Eigengebot auf eBay unzulässig

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass ein über ein zweites Mitgliedskonto auf ein eigenes Angebot abgegebene Gebot eines Anbieters unwirksam ist und in der Reihe der bereits abgegebenen Gebote unberücksichtigt bleibt. Um Meistbietender zu werden bzw. zu bleiben, muss ein regulärer Bieter dieses Angebot also nicht übertreffen.

(BGH, Urteil vom 24.08.2016 - Az.: VIII ZR 100/15)   

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