25.04.2008
Verwaltungsrecht
Gestiegene Unfallzahlen: Gericht bestätigt Sperrung der Krähbergstrecke für Motorräder an Wochenenden und Feiertagen
Eilantrag des Inhabers eines Motorradcafes gescheitert
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die durch den Odenwaldkreis verfügte befristete Sperrung der Landesstraße 3108 zwischen dem Ortsende von Hetzbach und der Einmündung in die Landesstraße 2311 in Kailbach für Krafträder an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit vom 15. März bis 31. Oktober 2008 für rechtmäßig erachtet.
Die Kammer wies den Eilantrag des Inhabers eines Motorradcafés zurück, das sich außerhalb
des gesperrten Streckenabschnitts befindet. Der Antragsteller machte im Wesentlichen
geltend, dass durch die Streckensperrung seine Kunden Nachteile zu gewärtigen
hätten und dass die Sperrung zu erheblichen Umsatzrückgängen seines Motorradcafés
führe.
Gericht: Klage ist möglicherweise (schon) unzulässig - jedenfalls aber unbegründet
Das Gericht äußerte bereits Zweifel daran, ob dem Antragsteller aufgrund seines Vortrages
eine Antragsbefugnis zukomme und der Antrag daher zulässig sei.
Unabhängig
davon sei der Antrag jedenfalls unbegründet, weil der Odenwaldkreis das ihm durch die
Vorschrift des § 45 Straßenverkehrsordnung eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß
ausgeübt habe. Über die Absicht der Behörde sei vorab über die Presse ausreichend
informiert worden.
Unfallzahlen rechtfertigen die Sperrung der Strecke für Motorräder
Die angeordnete Sperrung an Wochenenden und Feiertagen rechtfertige sich vor allem durch den erheblichen Anstieg von Motorradunfällen mit Verletzten
und Schwerverletzten im Jahre 2007. Die Maßnahme sei auch unter dem Gesichtspunkt
der Verhältnismäßigkeit nicht zu beanstanden. Dem Argument des Antragstellers,
dass eine Sperrung der Strecke in nur eine Fahrtrichtung ebenso wirksam wäre vermochte
die Kammer nicht zu folgen, da die festgestellten Unfälle des Jahres 2007 sich
gleichermaßen auf beiden Fahrtrichtungen verteilten.
- Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Verwaltungsgericht Darmstadt
- Entscheidungsart:Beschluss
- Datum:14.04.2008
- Aktenzeichen:4 L 358/08.DA
Quelle:ra-online, Pressemitteilung des VG Darmstadt vom 25.04.2008