Kanzlei Riekert und Schmidtke - aktuelle Urteile 
zurück

25.04.2008

Verwaltungsrecht

Gestiegene Unfallzahlen: Gericht bestätigt Sperrung der Krähbergstrecke für Motorräder an Wochenenden und Feiertagen

Eilantrag des Inhabers eines Motorradcafes gescheitert

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die durch den Odenwaldkreis verfügte befristete Sperrung der Landesstraße 3108 zwischen dem Ortsende von Hetzbach und der Einmündung in die Landesstraße 2311 in Kailbach für Krafträder an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit vom 15. März bis 31. Oktober 2008 für rechtmäßig erachtet.

Die Kammer wies den Eilantrag des Inhabers eines Motorradcafés zurück, das sich außerhalb des gesperrten Streckenabschnitts befindet. Der Antragsteller machte im Wesentlichen geltend, dass durch die Streckensperrung seine Kunden Nachteile zu gewärtigen hätten und dass die Sperrung zu erheblichen Umsatzrückgängen seines Motorradcafés führe.
Gericht: Klage ist möglicherweise (schon) unzulässig - jedenfalls aber unbegründet Das Gericht äußerte bereits Zweifel daran, ob dem Antragsteller aufgrund seines Vortrages eine Antragsbefugnis zukomme und der Antrag daher zulässig sei.

Unabhängig davon sei der Antrag jedenfalls unbegründet, weil der Odenwaldkreis das ihm durch die Vorschrift des § 45 Straßenverkehrsordnung eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt habe. Über die Absicht der Behörde sei vorab über die Presse ausreichend informiert worden.
Unfallzahlen rechtfertigen die Sperrung der Strecke für Motorräder Die angeordnete Sperrung an Wochenenden und Feiertagen rechtfertige sich vor allem durch den erheblichen Anstieg von Motorradunfällen mit Verletzten und Schwerverletzten im Jahre 2007. Die Maßnahme sei auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht zu beanstanden. Dem Argument des Antragstellers, dass eine Sperrung der Strecke in nur eine Fahrtrichtung ebenso wirksam wäre vermochte die Kammer nicht zu folgen, da die festgestellten Unfälle des Jahres 2007 sich gleichermaßen auf beiden Fahrtrichtungen verteilten.

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Verwaltungsgericht Darmstadt
  • Entscheidungsart:Beschluss
  • Datum:14.04.2008
  • Aktenzeichen:4 L 358/08.DA

Quelle:ra-online, Pressemitteilung des VG Darmstadt vom 25.04.2008

Zurück