Strafverteidigung - Bußgeldsachen - Steuerstrafsachen - Verkehrsrecht

Die erfolgreiche Vertretung von Mandanten in - meist straßenverkehrsrechtlichen - Bußgeldsachen, polizeilichen bzw. staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und strafgerichtlichen Hauptverhandlungen hängt ganz maßgeblich von der möglichst frühzeitigen Beauftragung eines Strafverteidigers ab. Denn schon in der Anhörung oder ersten polizeilichen Vernehmung werden oftmals entscheidende, u. U. nicht mehr zu korrigierende Fehler gemacht. Dies gilt mindestens im selben Maß für die Bearbeitung von Steuerstrafmandaten gegenüber der Steuerfahndung und den Finanzämtern. Generell sollte ohne vorherige Akteneinsicht und deren rechtliche Bewertung nie gegenüber den Ermittlungsbehörden zum Sachverhalt Stellung genommen werden. Die Akteneinsicht kann jedoch nur durch einen Anwalt beantragt und durchgeführt werden.

Strafverteidigung

Viele Strafverfahren beginnen für den Beschuldigten mit dem Erhalt einer polizeilichen Vorladung. In schwerwiegenden Fällen erfährt der Mandant erst im Rahmen einer Durchsuchung seiner Wohnung oder gar bei seiner Festnahme von dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren. Generell ist davon abzuraten, auf eigene Faust einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen. Im Fall einer Durchsuchung oder Festnahme sollte der Verteidiger umgehend informiert werden, da hier schnelle Hilfe unerlässlich ist. Wenn dem Beschuldigten eine Anklageschrift oder ein sog. Strafbefehl bereits zugestellt wurde, ist die Beauftragung eines Verteidigers spätestens angezeigt, da in diesem Falle Fristen zu beachten sind.

Bußgeldsachen

Schon für die Frage, ob und gegebenenfalls wie eine von der Bußgeldbehörde übersandte Anhörung auszufüllen ist, sollte ein in Bußgeldsachen versierter Verteidiger hinzugezogen werden. Spätestens nach Erhalt eines Bußgeldbescheids ist anwaltliche Hilfe geboten, um die drohende Rechtskraft des Bescheids zu verhindern. Entscheidendes Kriterium für die weitere Verteidigung ist oftmals neben dem Inhalt der Ermittlungsakte auch der Inhalt des Verkehrszentralregisters in Flensburg, da stets der langfristige Erhalt der Fahrerlaubnis des Mandanten im Vordergrund steht. In vielen Fällen ist zudem zu prüfen, ob die Ordnungswidrigkeit evtl. schon verjährt ist, was schon nach wenigen Monaten der Fall sein kann.

Steuerstrafsachen

Hier empfiehlt sich - von Anfang an - eine möglichst enge Kooperation zwischen einem erfahrenen Strafverteidiger und einem kompetenten Steuerberater, da meist parallel zum Steuerstrafverfahren auch ein für den Mandanten ähnlich risikobehaftetes Besteuerungsverfahren läuft. Soweit erforderlich können wir hier auf langjährige Kooperationspartner zurückgreifen.

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