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13.01.2026

Versammlungsrecht,Polizei- und Ordnungsrecht

Berliner Polizei scheitert mit Antrag auf Zulassung der Berufung zu Klimakleber-Urteil hinsichtlch der Anwendung von Nervendrucktechniken und Schmerzgriffen

Urteil zur Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Schmerzgriffes ist rechtskräftig

Das gerichtliche Verfahren zur polizeilichen Anwendung von Nervendrucktechniken und sog. Schmerzgriffen gegenüber Teilnehmern einer rechtmäßig aufgelösten Versammlung ist durch einen aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg abgeschlossen.

Das Verwaltungsgericht hatte die Anwendung dieser Zwangsmittel zwar für grundsätzlich zulässig, im konkreten Einzelfall des Klägers aber für unverhältnismäßig gehalten. Den hiergegen gerichteten Antrag der Berliner Polizei auf Zulassung der Berufung hat der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts abgelehnt.
Anforderungen an die Darlegung des Berufungszulassungsgrundes sind nicht erfüllt Dabei hat der Senat ausdrücklich offengelassen, ob der Würdigung des Einzelfalls durch das Verwaltungsgericht zu folgen ist. Denn auf diese Frage kommt es hier nicht an, weil schon die gesetzlichen Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrundes nicht erfüllt sind. Die Berliner Polizei hat der Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts lediglich eine eigene abweichende Würdigung entgegengehalten. Sie hätte jedoch aufzeigen müssen, weshalb das Verwaltungsgericht von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist bzw. weshalb dessen Würdigung willkürlich erscheint oder Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze missachtet.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
  • Entscheidungsart:Beschluss
  • Datum:08.01.2026
  • Aktenzeichen:OVG 6 N 63/25

Quelle:Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

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