Verlängerung befristeter Rabattaktion wettbewerbswidrig

Mit Urteil vom 13.12.2016 hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass es unzulässig ist, wenn ein Telekommunikationsanbieter mit zeitlich befristeten Aktionspreisen wirbt, wenn nach dem Ende der in der Werbung angegebenen Frist das beworbene Aktionsangebot weiterhin verfügbar ist.

(LG Koblenz, Urteil vom 13.12.2016 - Az.: 1 HK O 26/16) 

Kündigung wegen wiederholt unpünktlicher Mietzahlungen gerechtfertigt

Nach Auffassung des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses gerechtfertigt und ein Räumungsnapsruch begründet, wenn die Mieter wiederholt die Miete zu spät bezahlen, auch wenn es sich dabei nur um wenige Tage handelt. Im vorliegenden Fall war es bereits 2013 zu verspäteten Mietzahlungen und Mietrückständen gekommen, welche die Beklagten aufgrund einer Ratenvereinbarung ausglichen und zusicherten, künftig die Miete pünktlich zu bezahlen. Es kam jedoch weiter zu um wenige Tage verspäteten Mietzahlungen. Der Kläger, hatte zuvor in mehreren Schreiben auf die Wichtigkeit des rechtzeitigen Mieteingangs hingewiesen. Das Gericht entschied für den Kläger, da die Beklagten durch ihr Verhalten gezeigt hätten, dass sie nicht bereit sind, ihre Zahlungsweise ernsthaft und auf Dauer umzustellen.

(LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 17.03.2017 - Az.: 7 S 6617/16)

Lastschrift als einzige Bezahlmöglichkeit bei Abschluss eines Stromvertrages nicht ausreichend

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Stromanbieter verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Bedingungen und verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten angeboten. Bei einer Online-Bestellung des Tarifs "Strom Basic" verlangte er aber von den Verbrauchern zwingend die Angabe von Kontodaten und die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Das OLG Köln entschied, dass Stromanbieter für jeden Tarif verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten müssen. Die vorgegebene Zahlungsmöglichkeit würde einzelne Kunden von dem besonders preisgünstigen Basistarif von vornherein ausschließen.

(OLG Köln, Urteil vom 24.03.2017 - Az.: 6 U 146/16)

Eltern müssen Namen des für einen Filesharing-Verstoß verantwortlichen Kindes bekannt geben

Hat ein Anschlussinhaber im Rahmen der ihm obliegenden Nachforschungen den Namen des Familienmitglieds erfahren, das eine Rechtsverletzung beim Filesharing in einer Internet-Tauschbörse begangen hat, muss er dessen Namen offenbaren, wenn er eine eigene Verurteilung abwenden will.

(BGH, Urteil vom 30.03.2017 - Az.: I ZR 19/16)

Inanspruchnahme eines "Gewinns" darf nicht mit Erhebung zusätzlicher Kosten verknüpft werden

Das Landgericht Bremen hat einem Reiseanbieter untersagt, in Werbeschreiben mitzuteilen, dass der jeweilige Werbeadressat eine Reise gewonnen habe, wenn der Gewinner der Reise gleichwohl Kosten, insbesondere für einen Kerosinzuschlag, Flughafenzuschlag und/oder Saisonzuschlag, für die Reise tragen muss. In seiner Entscheidung teilt das Landgericht Bremen die Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass die Inanspruchnahme eines "Gewinns" nicht mit der Erhebung zusätzlicher Kosten verknüpft werden darf.  

(LG Bremen, Urteil vom 22.02.2017 - Az.: 12 O 203/16)

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