Pflichtangaben in Immobilienanzeige

Gem. § 16a Energiesparverordnung (EnEV) handelt unlauter, wer als Verkäufer, Vermieter oder Verpächter eine Immobilie mit Energieausweis in einer Anzeige bewirbt, ohne hierzu die erforderlichen Pflichtangaben, wie die Art des Ausweises, den Wert des Endenergiebedarfs, das Baujahr des Hauses usw. zu veröffentlichen. Weiterhin treffe eine solche Informationspflicht auch den Makler bei Schaltung einer Anzeige, was sich zwar nicht aus dem Wortlaut des EnEV ergebe. Allerdings sei ein entsprechendes Handeln des Maklers wettbewerbswidrig, so das Oberlandesgericht Hamm, weil den Verbrauchern eine wesentliche Information vorenthalten werde, die sie benötigen, um eine informierte geschäftliche Entscheidung treffen zu können.

(OLG Hamm, Urteil vom 30.08.2016 - Az.: 4 U 8/16)

Geldstrafe gegen Journalistin wegen Bildveröffentlichung

Das Amtsgericht München entschied, dass es sich bei der ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgten Veröffentlichung von Bildern der Ehefrau eines Moderators, die heimlich beim Einkauf gefertigt wurden, um einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz handele. Das Gericht teilte mit, dass die Bilder nicht von einem generellen Informationsinteresse gedeckt sind, da es sich nicht um Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte handele und sie keine Person zeigen, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht. Vielmehr ist die Abgebildete lediglich die Begleitperson eines Prominenten, die sich selbst nicht in die Öffentlichkeit drängt.

(Amtsgericht München, Urteil vom 21.07.2016 - Az.: 1116 Cs 115 Js 115315/16 - nicht rechtskräfitg)

Lohnanspruch bei Beschäftigungsverbot für Schwangere

Eine Arbeitnehmerin hat im Falle eines Beschäftigungsverbots ab dem ersten Tag ihres Arbeitsverhältnisses Lohnanspruch, auch wenn sie noch zu keinem Zeitpunkt tatsächlich für den Arbeitgeber gearbeitet hat. Im vorliegenden Falle sollte das Arbeitsverhältnis im Januar 2016 beginnen, allerdings wurde der Klägerin im Dezember 2015 ein Beschäftigungsverbot aufgrund einer Risikoschwangerschaft erteilt. Der Arbeitgeber lehnte eine Zahlung des geforderten Lohnes ab. Unter Berufung auf § 11 Mutterschutzgesetz sprach das Landesarbeitsgericht der Klägerin die geforderten Beträge zu, da es nicht auf eine vorherige Arbeitsleistung ankäme und der Arbeitgeber hierdurch auch nicht unverhältnismäßig belastet würde, weil er die Beträge aufgrund des Umlageverfahrens in voller Höhe erstattet erhalte.

(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2016 - Az.: 9 Sa 917/16)

AGB mit uneingeschränkter Rechtswahlklausel im E-Commerce unzulässig

AGB-Klauseln in Verbraucherverträgen, die pauschal das Recht des Landes für anwendbar erklären, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, hält der EuGH für unwirksam. In seiner Entscheidung erklärte das Gericht, dass die Vertragspartner zwar grundsätzlich frei bestimmen können, welches Recht auf ihren Vertrag anwendbar sein soll. Allerdings darf diese Rechtswahl nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch die zwingenden und ggf. begünstigenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(EuGH, Urteil vom 28.07.2016 - Az.: C-191/15)

Kopplungsangebote Computer mit Software nicht unlauter

Der EuGH beantwortete im Vorabentscheidungsverfahren die Frage, ob es eine unlautere oder irreführende Geschäftspraxis darstellt, wenn ein Computer mit vorinstallierter Software verkauft wird, ohne dass der Verbraucher die Möglichkeit hat, das gleiche Modell auch ohne Software zu beziehen. Die Richter teilten mit, dass ein solches Vorgehen rechtmäßig sei, wenn der Kunde entsprechend vor dem Kauf hierüber informiert wurde, da eine solche Praxis die Erwartungen eines wesentlichen Teils der Verbraucher erfülle. Da der Preis der einzelnen vorinstallierten Programme keine wesentliche Information darstelle, sei es überdies keine irreführende Handlung, den Verbraucher hierüber nicht im Einzelnen aufzuklären.

(EuGH, Urteil vom 07.09.2016 - Az.: C-310/15)

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